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Schnellbahnkriterien

 

 

 

Die von der Deutschen Reichsbahngesellschaft 1930 aufgestellten S-Bahn Kriterien.

 

  • Zweckbezogene Fahrzeuge mit hohen Beschleunigungswerten und ausreichender Beförderungskapazität für Stoßzeiten und eine entsprechende Innenraumgestaltung.

 

  • Schneller Fahrgastwechsel bei kurzen Haltezeiten durch stufenloses Ein- und Aussteigen, Bahnsteighöhen einheitlich 960 mm über SO.

 

  • Leistungsfähiges Signalsystem für hohe Geschwindigkeiten und kurze Zugabstände (bis 100 Sekunden).

 

  • Taktfahrplan

 

  • Kurzer Haltestellenabstand (1 bis 4 km, in der Innenstadt 500 bis 800 m)

 

  • Eigener Gleiskörper mit möglichst wenig betrieblichen Berührungspunkten mit dem übrigen Eisenbahnverkehr, keine niveaugleichen Kreuzungen mit jeglichen Verkehrsarten.

 

 

Meyers Handlexikon von 1977 beschrieb die Definition der S-Bahn wie folgt.

 

 

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