Schnellbahnkriterien
Die von der Deutschen Reichsbahngesellschaft 1930 aufgestellten S-Bahn Kriterien.
- Zweckbezogene Fahrzeuge mit hohen Beschleunigungswerten und ausreichender Beförderungskapazität für Stoßzeiten und eine entsprechende Innenraumgestaltung.
- Schneller Fahrgastwechsel bei kurzen Haltezeiten durch stufenloses Ein- und Aussteigen, Bahnsteighöhen einheitlich 960 mm über SO.
- Leistungsfähiges Signalsystem für hohe Geschwindigkeiten und kurze Zugabstände (bis 100 Sekunden).
- Taktfahrplan
- Kurzer Haltestellenabstand (1 bis 4 km, in der Innenstadt 500 bis 800 m)
- Eigener Gleiskörper mit möglichst wenig betrieblichen Berührungspunkten mit dem übrigen Eisenbahnverkehr, keine niveaugleichen Kreuzungen mit jeglichen Verkehrsarten.
Meyers Handlexikon von 1977 beschrieb die Definition der S-Bahn wie folgt.
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